Aktiva
Die Aktiva - auch Aktivseite oder Aktiven genannt - bilden einen Bestandteil der Bilanz eines Wirtschaftssubjekts. Die Bezeichnung "Aktiva" als Ersatz für "Aktivseite" hat sich zwar eingebürgert, Bilanzen, die mit diesem Begriff versehen sind, sind allerdings streng genommen widerrechtlich, da § 266 HGB, der die genaue Aufstellung und Nomenklatur der Bilanz festlegt, nur den Begriff Aktivseite kennt. Selbiges gilt für den Begriff "Passiva" anstelle von "Passivseite".
Die Aktiva werden üblicherweise auf der linken Seite einer Bilanz aufgezeigt. Ihr Gegenstück bilden die Passiva, die auf der rechten Seite der Bilanz ausgewiesen werden. Die Aktivaseite zeigt die Mittelverwendung auf, Passiva die Mittelherkunft.
Die Aktiva unterteilt sich in der Regel in Anlagevermögen, Umlaufvermögen und die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten. Weitere Posten oder Unterteilungen sind möglich.